Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) sind die Oswald Riemer Uhrenarmbandfabrik GmbH, Willibald-Popp-Str. 2, 86179 Augsburg, Deutschland (nachfolgend „RIOS1931“ genannt) und der Kunde, gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.
1.2 Kunden von RIOS1931 im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein.
1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und RIOS1931, wenn RIOS1931 diese schriftlich vorab bestätigt und schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn RIOS1931 abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht, selbst wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen bzw. Annahmeerklärungen des Kunden beigefügt sind, oder RIOS1931 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, Lieferungen vorbehaltlos ausführt und/oder die vertragsgegenständliche Leistung vorbehaltslos erbringt.
2) Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellungen der Produkte auf unserer Website und in unseren Katalogen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen.
2.2 Sofern nicht anderslautend vereinbart, kann RIOS1931 Angebote des Kunden innerhalb von vier (4) Wochen nach dessen Zugang annehmen, insbesondere dadurch, indem dem Kunden der Versand der Ware angezeigt wird.
3) Preise
3.1 Sofern im Einzelfall nichts anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sowie zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung.
2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. Entscheidend ist in jedem Fall der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei RIOS1931. Eventuelle Bankspesen bzw. Überweisungskosten o.ä. trägt gänzlich der Käufer, eine Gebührenteilung erfolgt nicht.
3 Mangels anderslautender Vereinbarung mit dem Kunden ist der Kaufpreis mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
4 Bei Produktionsaufträgen muss der Kunde eine Überproduktion in Höhe von 5% akzeptieren, abnehmen und bezahlen. Produktionsaufträge sind Aufträge, bei denen der Käufer die Anzahl der zu produzierenden Ware bestimmt. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
4) Lieferbedingungen
4.1 Die von RIOS1931 angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Vertragsannahme. Sofern für die jeweilige Ware keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie ca. drei 3 bis vier (4) Monate.
4.2 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare des vom Kunden ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das von Ihnen in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir Ihnen dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier (4) Kalenderwochen haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. (4) Soweit RIOS1931 aus Kulanzgründen Waren zurücknimmt, trägt der Kunde die Kosten des Rückversandes.
5) Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware samt überlassenen Gegenständen pfleglich zu behandeln.
5.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Kunde hat Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen und uns sämtliche mit der Wahrung der Rechte verbundenen Kosten, inklusive Anwaltskosten, zu erstatten.
5.3 Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
6) Mängelansprüche des Kunden
6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
6.3 Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
6.4 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.6 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Übergabe. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
6.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
6.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunde ersetzt verlangen.
6.9 Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen, soweit RIOS1931 die Nacherfüllung nicht endgültig verweigert.
6.10 Die Produkte können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen dargestellten Abbildungen abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen. Dies stellt jedoch keinen Mangel i. S. d. AGB dar.
7) Haftung
7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der summenmäßige Höchstbetrag liegt bei 10.000,00 €.
7.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8) Besondere Hinweise und Pflichten
8.1 Der Kunde ist vor Anbringung des Bandes an die Uhr seines Endnutzers, bzw. vor Auslieferung des Bandes an seinen Endnutzer verpflichtet, die Festigkeit / Qualität / Dicke des Lederbandes zu prüfen. § 377 HGB findet Anwendung. Hat der Kunde Zweifel an der Beschaffenheit des Bandes, des Anstoßes an der Gehäuseseite, bzw. Schließenseite und / oder Zweifel an der Beschaffenheit der Schließe des Bandes, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, vor der Benutzung der Ware mit RIOS1931 in Textform Rücksprache zu halten.
8.2 Beauftragt der Kunde RIOS1931 mit der individuellen Anpassung oder Änderung der Waren (z. B. Prägungen im Band), trägt der Kunde die Verantwortung für die technischen und rechtlichen Konsequenzen dieser Anpassung oder Änderung. RIOS1931 prüft insbesondere nicht, ob die Anforderungen und Wünsche des Kunden, Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt RIOS1931 im Falle von Rechtsstreitigkeiten und von etwaigen Ansprüchen sowie Kosten frei.
8.3 Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farben oder sonstige Abbildungen auf unserer Website oder in unseren Katalogen können aufgrund der Naturbeschaffenheit der Produkte von der tatsächlichen Beschaffenheit der Waren abweichen. Unsere Abbildungen sowie Farbbilder sind Symbolfotos.
9) Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von RIOS1931.
9.2 Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
9.3 Gerichtsstand ist Augsburg.
9.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.